Rechtsklick, „Bild speichern unter…“ – das war es schon.
So leicht funktioniert in den meisten Fällen der Bilderklau im Internet.
Dass es sich dabei meist um einen sensiblen Datendiebstahl und Verletzung von Copyright Merkmalen handelt, interessiert die wenigsten.

Fotos wie z.B. Produktbilder, die nicht ausdrücklich als lizenzfrei angeboten werden, fallen unter das Urheberrecht nach §7 UrhG.
Paragraf 7 des Urheberrechtsgesetzes sagt ganz simpel „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“.
Dies bedeutet in der Folge, dass der Ersteller der im Internet dargestellten Bilder auch das Urheberrecht und somit die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an diesen besitzt.
Wurde der Ersteller bzw. der Fotograf von jemandem beauftragt, so werden die Bildrechte in den meisten Fällen auch dem Auftraggeber übertragen.
Auf Bilderplattformen wie Fotolia, Shutterstock, iStock, gettyimages kann man zudem die Bildrechte für einzelne Fotos erwerben und diese dann in einem bestimmten Rahmen für seine eigenen Zwecke nutzen.

Wird das Urheberrecht durch Bilderklau verletzt, so muss sich dies der Besitzer der Fotos allerdings nicht gefallen lassen.
Nach §101 UrhG hat der Urheber einen Anspruch auf Auskunft über die Herkunft der Bilder, die er vom sog. Rechteverletzer einfordern kann. Der Verletzer muss angeben, ob er sich die Fotos selber widerrechtlich angeeignet oder ob er sie von Dritten gekauft hat.

Steht die Quelle der Urheberrechtsverletzung fest, so hat der Beschädigte einen Anspruch auf Unterlassung und auf Schadensersatz nach §97 UrhG.
Der Schadensersatz richtet sich dabei nach dem Ausmaß der widerrechtlichen Nutzung der Bilder und orientiert sich sogar an evtl. damit getätigtem Gewinn.

In den meisten Fällen wird eine Klage bzw. ein Prozess allerdings vermieden und es kommt zu einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt.
Der Abmahnwert orientiert sich dabei am Klagewert und wird individuell bestimmt.
Sollte durch die Nichteinhaltung des Urheberrechts durch den Verletzer sogar ein Gewinn erwirtschaftet worden sein, z.B. durch die Nutzung von Produktbildern für den Verkauf von eigener Ware, oder wurde das Urheberrecht massiv in mehreren Fällen verletzt, so kann es sich sogar lohnen, Schadensersatz einzufordern.

Allerdings sieht man an dieser Stelle sehr gut die Schwierigkeit, die mit der Aufdeckung von Bilderdiebstahl einhergeht: wie soll man seine eigenen Bilddaten, die widerrechtlich von anderen genutzt werden, in den Tiefen des Internets finden?

Hier kommt u.a. der Anbieter COPYTRACK ins Spiel – www.copytrack.com – mit dem auch Neleon zukünftig zusammenarbeitet.

Copytrack ist eine Online Plattform für professionelle aber auch semiprofessionelle Fotografen, Bildagenturen, Fotostudios, Verlage und Betreiber von Onlineshops.
Der Anbieter offeriert einen Rundum-Service, durch den die gestohlenen Bilder und Urheberrechtsverletzungen im Internet aufgedeckt werden und übernimmt gleichzeitig auch die Kontaktaufnahme mit dem Rechteverletzer.

Der Kunde kann zunächst ganz komfortabel seine erstellten oder erworbenen Bilder auf den Copytrack Server laden.
Die weltweite Suche nach Kopien startet völlig automatisch. Social-Media Seiten und kleinere Thumbnails (Vorschaubilder) werden dabei herausgefiltert.
Sollte Bilderklau entdeckt werden, so kann der Auftraggeber zunächst prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Falls ja, reicht ein einfacher Klick und Copytrack wird tätig.

Es werden zunächst alle nötigen Beweise vollautomatisch dokumentiert. Nach Prüfung der Rechtsabteilung erhält der Rechteverletzer die Aufforderung, eine Lizenz nachzuweisen oder die Bilder nachträglich zu lizensieren.
Dies geschieht in dem sog. „Einigungsportal“, das die Aufforderung mehrere Wochen in 12 Sprachen zur Verfügung stellt.

Sollte der Beschuldigte die Frist der Aufforderung verstreichen lassen, startet der Inkassoprozess.
Der widerrechtliche Nutzer ihrer Bilder erhält eine Schadensersatzforderung in Form einer Rechnung.
Wenn auch diese ignoriert wird, folgt ein anwaltliches Schreiben mit einer letzten Mahnung.
Als Ultima Ratio wird bei erneutem außer Acht lassen Klage eingereicht.

Das Schöne hieran ist, dass sie sich um absolut nichts kümmern müssen und keinerlei Kosten für sie anfallen. Copytrack wickelt alles für sie ab!
Im Falle einer erfolgreichen nachträglichen Lizensierung enthält Copytrack lediglich eine Erfolgsprovision, sie erhalten allerdings ebenfalls eine automatische Auszahlung und ihre Rechte als Urheber wurden erfolgreich gewahrt.

Die Technologie hinter dem Service von Copytrack ist dabei beeindruckend.
Innovative Web-Crawler durchforsten das gesamte World Wide Web im Abgleich nach ihren Bildern.
Eine einzigartige Bilderkennung vergleicht die gefundenen Darstellungen mit ihren Fotos und sichert im Falle eines Fundes automatisch alle Beweise.
Im Anschluss wird die Zeit der Nutzung der gestohlenen Bilder bestimmt und die Höhe des möglichen Schadensersatzes berechnet.

Das sog. „Rights Clearing Portal“ schafft sowohl dem Betroffenen, als auch dem Rechteverletzer eine klare Übersicht der Urheberrechtsverletzungen und ermöglicht dem Verletzer eine Lizenz nachzureichen oder evtl. eine Lizenz zu erwerben.
Die Darstellung des Falls in 12 Sprachen garantiert eine höchstmögliche Chance auf Klärung.

Ihre Dateien und ihre Daten werden dabei nach dem PCI compliance Sicherheitsstandard auf Kreditkartenniveau gesichert (Payment Card Industry Data Security Standard).

Bleiben sie nicht länger untätig und schützen sie ihre Arbeit, ihre Bilder und ihre Rechte!

Wir hoffen, dass ihnen unser Beitrag gefallen hat und wir würden uns freuen, wenn sie unseren Blog zu weiteren, interessanten Themen besuchen würden.